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Dieselfahrverbote: Soziale Härten vermeiden!10.03.2018

Reisemobile benötigen AusnahmeregelungenDas Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 hat Fahrverbote für Dieselfahrzeuge für grundsätzlich zulässig erklärt. Diese müssen aber verhältnismäßig sein und sind lediglich ultima ratio, da die Kommunen nicht verpflichtet sind, diese einzuführen.  Der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) lehnt die Fahrverbote ab und ruft Städte und Kommunen auf, alles zu tun, um diese zu vermeiden. Von besonderer Wichtigkeit ist für den CIVD, dass die berechtigten Interessen von Anwohnern in möglichen Fahrverbotszonen gewahrt bleiben und soziale Härten vermieden werden. Reisemobilbesitzer, die in möglichen Fahrverbotszonen leben, müssen darauf vertrauen können, dass sie ihre Reisemobile auch in Zukunft weiter uneingeschränkt nutzen können. Folgende Aspekte sind in Zusammenhang mit dem Leipziger Urteil für den CIVD besonders zu beachten:

1. Ab September 2019 könnten über 90 % aller Reisemobile von Dieselfahrverboten betroffen sein – Ausnahmeregelungen für Anwohner notwendig! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht vor, dass Kommunen bereits jetzt Maßnahmen für Euro 4-Fahrzeuge prüfen können. Ab dem 1. September 2019 folgen dann Euro 5-Fahrzeuge. Nur ca. 5% der aktuell zugelassenen Reisemobile erfüllen die Euro 6Norm, 15% aller Reisemobile die Euro 5-Norm. Ab dem 1. September 2019 wären somit über 90% aller Reisemobile von geplanten Dieselverboten betroffen. Aufgrund der langen Nutzungsdauer von Reisemobilen liegt das Durchschnittsalter deutlich über dem von PKW. Im Durchschnitt sind Reisemobile mit 13,6 Jahren entschieden älter als der Personenkraftwagen mit 9,3 Jahren.
 
2. Bundeseinheitliche Lösung anstreben.  Unterschiedliche Regelungen müssen vermieden werden. Die ohnehin schon verunsicherten Autobesitzer benötigen klare, bundeseinheitliche Regelungen. Dies betrifft insbesondere auch mögliche Nachrüstungen.
 
3. Alle weiteren verfügbaren Möglichkeiten zur Schadstoffreduzierung nutzen.  Die bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen wie z. B. Infrastrukturmaßnahmen, Verkehrslenkung und Förderungen des öffentlichen Personennahverkehres müssen ausgeschöpft werden, um Fahrverbote zu vermeiden.


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